
Verbandsreport berichtet über unseren Kunden: Herr Torsten Uphoff vom Tabak Depot Uphoff in Minden
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SCHAPFL IT-Scannerkassen GmbH5
Mit dem SCHAPFL Kassensystem immer aktuell
Finanzamtsicher mit dem SCHAPFL Kassensystem!
Finanzamtsicheres Kassieren ist zusammen mit dem richtigen Kassenpartner einfach.
Achten Sie bei der Auswahl Ihres Kassensystemanbieters darauf.
Bei SCHAPFL sind Sie auf der richtigen Seite.
Das Kassengesetz gibt es bereits seit 22.12.2016. Stufenweise wurde es seit dem 01.01.2020 umgesetzt.
Es ist das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen. Ziel ist mehr Steuergerechtigkeit und Schutz vor Steuerbetrug.
Es fordert im Wesentlichen folgende Punkte:
Das SCHAPFL Kassensystem erfüllt das Kassengesetz
Alle, die ein elektronisches Kassensystem nutzen das bare Zahlungsvorgänge erfassen und abwickeln kann sind vom Kassengesetz betroffen.
Das betrifft nahezu alle Einzelhändler.
Erfüllt ein Kassensystem nicht die geforderten Vorgaben durch den Staat und den Finanzbehörden, ist das ein klares K.O.-Kriterium.
Stützen Sie sich nicht auf Zusagen und Versprechen.
Prüfen Sie gründlich bei der Auswahl Ihres Kassensystems, ob das Programm finanzamtsicher arbeitet.
Stellen Sie sich darum diese wichtigen Fragen:
Das SCHAPFL Kassensystem
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.
Die GoBD-konforme Schnittstelle für den rechtmäßigen Datenexport wird mit der Einführung der TSE von der DSFinV-K abgelöst!
Der alte GoBD-Datenexport ist seit dem 01.01.2020 nicht mehr finanzamtsicher und rechtlich zulässig.
Es bestand eine Übergangsfrist für Kassensysteme, die vor dem 01.01.2020 in Betrieb genommen wurden bis zum 30.09.2020.
Neue Systeme müssen sofort mit DSFinV-K in Betrieb gehen.
Das SCHAPFL Kassensystem
Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme.
Klar und eindeutig ist hier ein Aufzeichnungssystem für den finanzamtsicheren Datenexport beschrieben.
Der Hintergrund:
Finanzbeamte haben seit Januar 2018 das Recht unangemeldet eine Kassen-Nachschau durchzuführen.
Dabei ist der Einzelhändler verpflichtet dem Mitarbeiter vom Finanzamt unverzüglich alle Zahlungsbelege über die Schnittstelle (DSFinV-K) zur Verfügung zu stellen.
Rückwirkend bis zu 10 Jahre!
Sind Sie in der Lage den geforderten Datenexport durchzuführen?
Nein?
Dann drohen Strafzahlungen und eine Hinzuschätzung.
Sie haben eine SCHAPFL Kasse?
Dann lehnen Sie sich entspannt zurück.
Mit dem SCHAPFL Kassensystem fit für DSFinV-K:
Technische Sicherheitseinrichtung
Der Hintergrund:
Das aktuell gültige Kassengesetz fordert eine manipulationssichere Aufzeichnung von Kassendaten nach DSFinV-K. Änderungen müssen klar erkennbar sein.
Das betrifft lückenlos folgende Kassenbewegungen und Geschäftsvorgänge:
Das SCHAPFL Kassensystem
Die Belegausgabepflicht, sprich Bonpflicht, ist bei der Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems seit dem 01.01.2020 Pflicht.
Betroffen sind alle elektronischen Kassensysteme.
Die Bonpflicht soll die Transparenz beim Kampf gegen Steuerbetrug verstärken.
Das SCHAPFL Kassensystem erfüllt sicher die Belegausgabepflicht
Folgende Angaben muss der Bon enthalten:
Bon drucken kann auch per E-Mail oder auf das Handy erfolgen.
Kunden sind jedoch nicht verpflichtet den Bon mitzunehmen oder anzunehmen.
Das SCHAPFL Kassensystem
Zunächst ist niemand von der Bonpflicht befreit.
Es gibt keine „Bagatell-Grenze“, z. B. für sehr kleine Beträge.
Der Gesetzestext lt. Absatz 6.9 des AO besagt, dass eine Befreiung nur dann in Betracht kommt, wenn:
„nachweislich eine sachliche oder persönliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen besteht.“
Ob ein Härtefall vorliegt, entscheidet die jeweils zuständige Finanzbehörde immer in Einzelfällen.
Eine Registrierkassenpflicht besteht jedoch auch weiterhin nicht.
Die offene Ladenkasse ist weiterhin zulässig. Aber auch hier ist die ordnungsmäßige Aufzeichnung Pflicht.
Eine Kassen-Nachschau ist auch hier gesetzlich zulässig.
Das SCHAPFL Kassensystem
Hinweis: Die Schapfl IT-Scannerkassen GmbH kann und darf in steuerlichen und juristischen Fragen nicht beratend tätig sein. Dieses Dokument ersetzt keine fachkundige Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Daher wird für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben bzw. der Schlussfolgerungen keine Gewähr übernommen und jegliche Haftung ausgeschlossen.
Was haben Sie davon?
Profitieren Sie von unserer langjährigen Mitgliedschaft beim DFKA e. V.
Dieser Interessenverband des Fachgewerbes vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik und Verwaltung.
Kernkompetenz ist die Gesetzgebung rund um den Zahlungsverkehr.
Somit ist SCHAPFL ganz nah an den maßgeblichen Entscheidungen durch die Regierung.
Das SCHAPFL-Kassensystem wird an Vorgaben optimal durch das SCHAPFL-IT-Kompetenzcenter angepasst.
Weiterentwicklungen werden schon im Vorfeld in Angriff genommen.
SCHAPFL-Kunden sind gegenüber den Finanzbehörden immer UpToDate.
Erfahren Sie hier …mehr zum DFKA e. V.
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Mit dem SCHAPFL Kassensystem halten Sie sich alle Optionen und Möglichkeiten offen.
Für Einzelhändler haben wir darum diesen Ratgeber entwickelt.
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94315 Straubing
Fon 09421/96213-0
Fax 09421/96213-50
E-Mail: info@schapfl.de
Web: www.schapfl.de
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