SCHAPFL IT-Scannerkassen GmbH

Das Kassengesetz für Einzelhändler

Mit dem SCHAPFL Kassensystem immer aktuell

Mit einem Bein im Gefängnis?

Finanzamtsicher mit dem SCHAPFL Kassensystem!
Finanzamtsicheres Kassieren ist zusammen mit dem richtigen Kassenpartner einfach.
Achten Sie bei der Auswahl Ihres Kassensystemanbieters darauf.
Bei SCHAPFL sind Sie auf der richtigen Seite.

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Investitionssicher

Fragen und Antworten zum Kassengesetz

Das SCHAPFL Kassensystem erfüllt das Kassengesetz

Das Kassengesetz gibt es bereits seit 22.12.2016. Stufenweise wurde es seit dem 01.01.2020 umgesetzt.

Es ist das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen. Ziel ist mehr Steuergerechtigkeit und Schutz vor Steuerbetrug.
Es fordert im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Belegausgabepflicht (Bon-Pflicht)
  • Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)
 

Das SCHAPFL Kassensystem erfüllt das Kassengesetz

  • Das SCHAPFL Kassensystem verfügt über eine zertifizierte Schnittstelle (TSE)
  • Alle Belege und Vorgänge werden nach Vorgabe archiviert
  • Bei einer Kassennachschau stehen alle Dokumente unverzüglich zur Verfügung
  • Regelmäßige Softwareupdates garantieren auch für die Zukunft finanzamtsicheres Kassieren
  • Als langjähriges Mitglied beim DFKA e. V. ist SCHAPFL hautnah an der Gesetzgebung

Alle, die ein elektronisches Kassensystem nutzen das bare Zahlungsvorgänge erfassen und abwickeln kann sind vom Kassengesetz betroffen.
Das betrifft nahezu alle Einzelhändler.
Erfüllt ein Kassensystem nicht die geforderten Vorgaben durch den Staat und den Finanzbehörden, ist das ein klares K.O.-Kriterium.
Stützen Sie sich nicht auf Zusagen und Versprechen.
Prüfen Sie gründlich bei der Auswahl Ihres Kassensystems, ob das Programm finanzamtsicher arbeitet.

Stellen Sie sich darum diese wichtigen Fragen:

  • Verfügt das Kassen-Programm über eine zertifizierte Schnittstelle (TSE)?
  • Entspricht die Archivierung gespeicherter Dokumente und Belege gesetzlichen Vorgaben?

Das SCHAPFL Kassensystem

  • Das SCHAPFL Kassensystem verfügt über eine zertifizierte Schnittstelle (TSE)
  • Alle Belege und Vorgänge werden gespeichert
  • Regelmäßige Softwareupdates garantieren auch für die Zukunft finanzamtsicheres kassieren
  • Als langjähriges Mitglied beim DFKA e. V. ist SCHAPFL hautnah an der Gesetzgebung

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.

Die GoBD-konforme Schnittstelle für den rechtmäßigen Datenexport wird mit der Einführung der TSE von der DSFinV-K abgelöst!

Der alte GoBD-Datenexport ist seit dem 01.01.2020 nicht mehr finanzamtsicher und rechtlich zulässig.
Es bestand eine Übergangsfrist für Kassensysteme, die vor dem 01.01.2020 in Betrieb genommen wurden bis zum 30.09.2020.

Neue Systeme müssen sofort mit DSFinV-K in Betrieb gehen.

Das SCHAPFL Kassensystem

  • Das SCHAPFL Kassensystem verfügt bereits seit 2016 über eine zertifizierte GoBD-Export-Schnittstelle
  • Das SCHAPFL Kassensystem verfügt über die neue geforderte Schnittstelle TSE
  • Alle Belege und Vorgänge werden gespeichert
  • Regelmäßige Softwareupdates im Rahmen des SCHAPFL All-Inclusive-Pakets garantieren auch für die Zukunft finanzamtsicheres Kassieren
  • Als langjähriges Mitglied beim DFKA e. V. ist SCHAPFL hautnah an der GesetzgebungNeue Systeme müssen sofort mit DSFinV-K in Betrieb gehen.

Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme.

Klar und eindeutig ist hier ein Aufzeichnungssystem für den finanzamtsicheren Datenexport beschrieben.

 

Der Hintergrund:

Finanzbeamte haben seit Januar 2018 das Recht unangemeldet eine Kassen-Nachschau durchzuführen.
Dabei ist der Einzelhändler verpflichtet dem Mitarbeiter vom Finanzamt unverzüglich alle Zahlungsbelege über die Schnittstelle (DSFinV-K) zur Verfügung zu stellen.

Rückwirkend bis zu 10 Jahre!

Sind Sie in der Lage den geforderten Datenexport durchzuführen?

Nein?

Dann drohen Strafzahlungen und eine Hinzuschätzung.

Sie haben eine SCHAPFL Kasse?

Dann lehnen Sie sich entspannt zurück.
Mit dem SCHAPFL Kassensystem fit für DSFinV-K:

  • Das SCHAPFL Kassensystem verfügt über eine zertifizierte TSE-Schnittstelle
  • Alle Belege und Vorgänge werden nach Vorgabe und darüber hinaus archiviert
  • Bei einer Kassennachschau stehen alle Dokumente unverzüglich zur Verfügung
  • Regelmäßige Softwareupdates garantieren auch für die Zukunft finanzamtsicheres Kassieren
  • Als langjähriges Mitglied beim DFKA e. V. ist SCHAPFL hautnah an der Gesetzgebung

Technische Sicherheitseinrichtung

 

Der Hintergrund:

Das aktuell gültige Kassengesetz fordert eine manipulationssichere Aufzeichnung von Kassendaten nach DSFinV-K. Änderungen müssen klar erkennbar sein.

Das betrifft lückenlos folgende Kassenbewegungen und Geschäftsvorgänge:

  • Umsatz (Aus-/Eingang)
  • Stornos jeder Art, auch Belegabbrüche
  • Trinkgelder, die in den Geldbestand der Kasse aufgenommen werden
  • Gutscheine inkl. Ausstellung und Einlösung
  • Privatentnahmen und -Einlagen
  • Wechselgeldeinlagen
  • Gehaltszahlungen aus der Kasse
  • Geldtransit
  • Erstellte Angebote
  • Offene, nicht abgeschlossene Geschäftsvorgänge, wie z. B. Bestellungen

 

Das SCHAPFL Kassensystem

  • Das SCHAPFL Kassensystem verfügt über eine zertifizierte TSE-Schnittstelle
  • Alle Belege und Vorgänge werden nach Vorgabe und darüber hinaus archiviert
  • Bei einer Kassennachschau stehen alle Dokumente unverzüglich zur Verfügung
  • Regelmäßige Softwareupdates garantieren auch für die Zukunft finanzamtsicheres Kassieren
  • Als langjähriges Mitglied beim DFKA e. V. ist SCHAPFL hautnah an der Gesetzgebung
  • Mit dem Gutscheinmodul im SCHAPFL Kassensystem verwalten Sie übersichtlich alle ausgegebenen und eingelösten Gutscheine

Die Belegausgabepflicht, sprich Bonpflicht, ist bei der Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems seit dem 01.01.2020 Pflicht.
Betroffen sind alle elektronischen Kassensysteme.
Die Bonpflicht soll die Transparenz beim Kampf gegen Steuerbetrug verstärken.


Das SCHAPFL Kassensystem erfüllt sicher die Belegausgabepflicht

  • Das SCHAPFL Kassensystem arbeitet zu 100 % finanzamtsicher, auch bei der Bonpflicht
  • Das Schapfl Kassensystem erfüllt zuverlässig alle Vorgaben und Gesetze
  • Ein zuverlässiger und leistungsstarker Bondrucker ist Bestandteil des SCHAPFL All-Inclusive-Pakets
    Mit dem SCHAPFL Kassenpaket erhalten Sie geprüfte Markenhardware
  • Bei Defekt erhalten SCHAPFL Kunden unverzüglich und kostenfrei einen Ersatzdrucker im Rahmen des SCHAPFL All-Inclusive-Pakets
  • Die Erfüllung der Belegaugabepflicht ist für Einzelhändler bei SCHAPFL gesichert.

Folgende Angaben muss der Bon enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Einzelhändlers
  • Ausstellungsdatum- Zeitpunkt Vorgangsbeginn und -Ende
  • Menge und Art der Waren/Leistungen
  • Steuersatz und angefallener Steuerbetrag
    Transaktionsnummer
  • Separat angefallener Steuerbetrag für Dienstleistungen und entsprechender Steuersatz
  • Vermerk, falls eine Steuerbefreiung für Gegenstände oder Dienstleistung besteht

Bon drucken kann auch per E-Mail oder auf das Handy erfolgen.
Kunden sind jedoch nicht verpflichtet den Bon mitzunehmen oder anzunehmen.

Das SCHAPFL Kassensystem

  • Eine eBon-Funktion ist voll integriert und kann bei Bedarf hinzugebucht werden.
  • Das SCHAPFL Kassensystem arbeitet zu 100 % finanzamtsicher auch beim Bon drucken
  • Das Schapfl Kassensystem erfüllt zuverlässig alle Vorgaben und Gesetze
  • Ein zuverlässiger und leistungsstarker Bondrucker ist Bestandteil des SCHAPFL All-Inclusive-Pakets
  • Mit dem SCHAPFL Kassenpaket erhalten Sie geprüfte Markenhardware
  • Bei Defekt erhalten SCHAPFL Kunden unverzüglich und kostenfrei einen Ersatzdrucker im Rahmen des SCHAPFL All-Inclusive-Pakets

Zunächst ist niemand von der Bonpflicht befreit.
Es gibt keine „Bagatell-Grenze“, z. B. für sehr kleine Beträge.

Der Gesetzestext lt. Absatz 6.9 des AO besagt, dass eine Befreiung nur dann in Betracht kommt, wenn:

„nachweislich eine sachliche oder persönliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen besteht.“

 

Ob ein Härtefall vorliegt, entscheidet die jeweils zuständige Finanzbehörde immer in Einzelfällen.

Eine Registrierkassenpflicht besteht jedoch auch weiterhin nicht.
Die offene Ladenkasse ist weiterhin zulässig. Aber auch hier ist die ordnungsmäßige Aufzeichnung Pflicht.

Eine Kassen-Nachschau ist auch hier gesetzlich zulässig.

 

Das SCHAPFL Kassensystem

 

  • Das SCHAPFL Kassensystem arbeitet zu 100 % finanzamtsicher, auch bei der Bonpflicht
  • Eine eBon-Funktion ist voll integriert und kann bei Bedarf hinzugebucht werden.
  • Das Schapfl Kassensystem erfüllt zuverlässig alle Vorgaben und Gesetze
  • Ein zuverlässiger und leistungsstarker Bondrucker ist Bestandteil des SCHAPFL All-inclusive-Pakets
  • Mit dem SCHAPFL Kassenpaket erhalten Sie geprüfte Markenhardware
  • Bei Defekt erhalten SCHAPFL Kunden unverzüglich und kostenfrei einen Ersatzdrucker im Rahmen des SCHAPFL All-Inclusive-Pakets

Hinweis: Die Schapfl IT-Scannerkassen GmbH kann und darf in steuerlichen und juristischen Fragen nicht beratend tätig sein. Dieses Dokument ersetzt keine fachkundige Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Daher wird für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben bzw. der Schlussfolgerungen keine Gewähr übernommen und jegliche Haftung ausgeschlossen.

SCHAPFL ist Mitglied beim DFKA e. V.

Was haben Sie davon?

Profitieren Sie von unserer langjährigen Mitgliedschaft beim DFKA e. V. Dieser Interessenverband des Fachgewerbes vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik und Verwaltung. Kernkompetenz ist die Gesetzgebung rund um den Zahlungsverkehr. Somit ist SCHAPFL ganz nah an den maßgeblichen Entscheidungen durch die Regierung.

Das SCHAPFL-Kassensystem wird an Vorgaben optimal durch das SCHAPFL-IT-Kompetenzcenter angepasst.

Weiterentwicklungen werden schon im Vorfeld in Angriff genommen. SCHAPFL-Kunden sind gegenüber den Finanzbehörden immer UpToDate. Erfahren Sie hier …mehr zum DFKA e. V.

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